Gemeinde Gränichen

Fahrverbote und Verkehrsbeschränkung auf 30 km/h

Fahrverbote und Verkehrsbeschränkung auf 30 km/h

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

In Gränichen werden folgende Strassenabschnitte mit dem Signal 2.13 "Verbot für Motorwagen und Motorräder" signalisiert:
• Chrumbwoogstrasse, Parzelle 1401
• Schürbergstrasse, Parzelle 1415
• Bläiefeld, Parzellen 1405 und 1502
• Doossenweg – Liebegg, Parzelle 710
• Doossenweg 2, Parzelle 3419
• Schürberg – Feisterholz, Parzelle 784

In Gränichen werden folgende Strassenabschnitte mit dem Signal 4.09.1 "Sackgasse mit Ausnahmen" signalisiert:
• Schürbergstrasse – Refentalstrasse, Parzelle 716
• Bläie, Refentalstrasse 2, Parzelle 1388

In Gränichen werden folgende Strassenabschnitte mit dem Signal 2.30 "Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" signalisiert:
• Doossenweg, Abschnitt ab Doossenweg 16 bis Käsereiweg 16, Parzelle 1381

Die Pläne mit den Fahrverboten können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau Planung Umwelt im Gemeindehaus eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 14. November 2025 bis 15. Dezember 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Gränichen

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