Gemeinde Gränichen

Projektauflage Verkehrsinfrastruktur - Entwicklung Raum Suhr (VERAS)

Projektauflage Verkehrsinfrastruktur - Entwicklung Raum Suhr (VERAS)

Projektauflage

Suhr, Oberentfelden, Gränichen IO/AO

Verkehrsinfrastruktur - Entwicklung Raum Suhr (VERAS)
NK240, NK241; NK242

Die Projektpläne, die Landerwerbspläne und die Landerwerbstabellen sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 9. November 2026 bis 8. Dezember 2026, in den Gemeindeverwaltungen Suhr, Oberentfelden und Gränichen öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Weitere Information zum Auflageverfahren:

Im Zusammenhang mit dem Projekt VERAS sind Starkstrom- und Gas-Hochdruck-Leitungen zu verlegen. Dazu werden separate Plangenehmigungsverfahren durch die zuständigen Bundesstellen (ESTI und ERI) durchgeführt.

Die Rohranlagen für Starkstrom-Leitungen sind Genehmigungsinhalt des Projekts VERAS.

Die Infrastrukturanlage der Gasverbund Mittelland AG (GVM) ist als Orientierungsinhalt in den Auflageakten des Projekts VERAS dargestellt.

Aarau, 5. November 2026
Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung

Rodungsgesuch und Ersatzaufforstung

Gemeinde:

Strecke:

Suhr

Hürdli Wald, Bereich Parzelle Nr. 2408

Das für das obige Strassenbauprojekt erforderliche Rodungsgesuch mit Ersatzaufforstung liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen, vom 9. November 2026 bis 8. Dezember 2026, in den Gemeindeverwaltungen Suhr, Oberentfelden und Gränichen öffentlich auf und ist während der Öffnungszeiten einsehbar. Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.

Aarau, 5. November 2026
Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung

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