Gemeinde Gränichen

Drohnen: Rechte, Pflichten und Rücksichtnahme

Drohnen sind in der Schweiz immer häufiger anzutreffen. Folgende geltenden Vorschriften sind zu beachten:

Voraussetzungen für private Drohnenpilotinnen und -piloten
Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss folgende Pflichten erfüllen:

• Registrierung: Drohnenbetreiberinnen und -betreiber müssen sich über die Plattform dLIS des BAZL registrieren. Die dabei ausgestellte UAS-Betreibernummer ist dauerhaft und gut lesbar an der Drohne anzubringen. Ausgenommen sind lediglich Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder Sensoren.
• Schulung und Prüfung: Für Drohnen ab 250 g ist ein Kompetenznachweis (Online-Schulung A1/A3 beim BAZL) obligatorisch. Drohnen unter 250 g sind ausgenommen; die freiwillige Schulung wird aber empfohlen.
• Haftpflichtversicherung: Für Drohnen ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million gesetzlich vorgeschrieben.
• Mindestalter: Der selbständige Betrieb einer Drohne ist ab 16 Jahren gestattet.
• Remote ID (Fernidentifizierung): Während des gesamten Flugs muss die Fernidentifizierungsfunktion der Drohne aktiviert sein. Diese ermöglicht Behörden im Bedarfsfall die Identifikation des Betreibers.

Verhaltensregeln beim Fliegen
• Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund; höher nur mit BAZL-Bewilligung
• Drohne jederzeit in direkter Sichtweite halten (ohne technische Hilfsmittel)
• Nicht über Menschenansammlungen fliegen
• Bemannten Luftfahrzeugen ist jederzeit Vortritt zu gewähren
• Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr) dürfen nicht behindert werden; bei Blaulichtorganisationen in der Nähe ist die Drohne unverzüglich zu landen
• Vor jedem Flug Flugverbots- und Einschränkungszonen auf der offiziellen Drohnenkarte des Bundes prüfen

Kamera und Datenschutz: Rechte der Bevölkerung
Die meisten privaten Drohnen sind mit einer Kamera ausgerüstet. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie das Zivilgesetzbuch schützen die Bevölkerung vor unerlaubten Aufnahmen. Folgendes gilt:

• Personen dürfen ohne ihr Einverständnis nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.
• Aufnahmen über private Grundstücke, Gärten oder Terrassen sind ohne Einwilligung der Eigentümerschaft unzulässig.
• Wer sich durch eine Drohne unzulässig überwacht fühlt, kann dies bei der Kantonspolizei Aargau melden.
• Drohnen mit Kamera müssen registriert sein, auch wenn sie unter 250 g wiegen.

Appell
Wir bitten alle Drohnenbesitzerinnen und -besitzer, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Drohnen können Lärm verursachen, Tiere aufschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen - insbesondere wenn sie in Wohnquartieren, über Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen eingesetzt werden. Verantwortungsvolles Fliegen ist kein blosses Gebot der Vorschrift, sondern des nachbarschaftlichen Respekts.

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen sowie die interaktive Karte mit allen Flugverbots- und Einschränkungszonen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL):
• Flugregeln und Registrierung: https://www.bazl.admin.ch/de/flugregeln-drohnen
• Drohnenkarte Schweiz: https://map.geo.admin.ch

Gemeindekanzlei

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