Gemeinde Gränichen

Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr

Ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot.

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist daher sehr gross. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Merkblatt Verhalten bei Trockenheit - Gefahrenstufe 5

Feuerverbot

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