Krebspest - erweitertes Sperrgebiet entlang der Wyna
Erweitertes Sperrgebiet entlang der Wyna
Im Mai 2025 wurde bei Edelkrebsen aus der Wyna die Krebspest nachgewiesen. Daher wurde nachfolgend der Flusslauf der Wyna zwischen Gontenschwil und Gränichen zum Sperrgebiet erklärt. Im Jahr 2026 hat sich die Krebspest weiter ausgebreitet und hat oberhalb des Sperrgebiets liegende Abschnitte erreicht.
Gemäss Verfügung des Veterinärdienstes des Kantons Aargau vom 19. August 2026 wird der Flusslauf der Wyna von der Haselstrasse auf dem Gemeindegebiet von Gontenschwil flussaufwärts bis zur Kantonsgrenze zum Kanton Luzern und der Flusslauf der Wyna von der Schürbergstrasse / Fussballplatz auf dem Gemeindegebiet von Gränichen flussabwärts bis zur Mündung in die Suhre auf dem Gemeindegebiet von Suhr ab sofort zum Sperrgebiet erklärt.
Dies bedeutet:
• Lebende Krebse dürfen weder ins Sperrgebiet noch aus diesem verbracht werden.
• Tote und getötete Krebse, die nicht als Lebensmittel verwertet werden, sind als tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 nach Art. 6 VTNP zu entsorgen, z.B. über eine Kehrichtverbrennungsanlage oder in der Tierkörpersammelstelle der Gemeinde.
• Das Gewässer darf nicht betreten werden; ausgenommen im Rahmen einer vom Veterinärdienst erteilten Ausnahmebewilligung unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen.
Die Fischerei in der Wyna vom Ufer aus bleibt erlaubt. Es müssen jedoch die folgenden Schutzmassnahmen umgesetzt werden:
• Material, welches in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.
• Es dürfen keine Stiefel mit Filzsohlen verwendet werden.
• Das Gewässer darf nur flussabwärts, von oben nach unten, befischt werden.
Das Sperrgebiet wird auf Antrag der Abteilung Wald, Jagd und Fischerei aufgehoben, wenn es im betroffenen Gewässer keine Hinweise mehr auf Krebspest gibt.
Departement Gesundheit und Soziales
Amt für Verbraucherschutz
Veterinärdienst
