Gemeinde Gränichen

Entwicklungsrichtplan "Zentrum"

Entwicklungsrichtplan "Zentrum"

"Wenn wir uns zu sehr an etwas gewöhnen, verlieren wir unsere Wachsamkeit und Offenheit. Gewohnheit kann uns blind für Potenziale machen. Die Zukunft darf nicht von starren Gewohnheiten eingegrenzt werden, sondern muss mit einem frischen Blick und einer offenen Haltung angegangen werden."

ERP Zentrum Gränichen 1

Im Rahmen der Zustimmung zur Bau- und Nutzungsordnung  wurde der Gemeinderat am 7. März 2021 durch die  Bevölkerung Gränichens mit der Ausarbeitung eines Entwicklungsrichtplans «Zentrum» beauftragt. Mit dem Entwicklungsrichtplan «Zentrum» sind die grundsätzlichen Entwicklungsziele für das Gränicher Zentrum zu sichern, namentlich:
a. Konkretisierung der baulichen wie räumlichen Entwicklung
b. Abstimmung von Siedlung, Gewerbe und Verkehr
c. Attraktivitätssteigerung des Zentrums für Gewerbe und für die lokale Versorgung der Bevölkerung
d. Koordination der Schnittstellen bei Teilentwicklungen

Im Rahmen der Entwicklungsrichtplanung «Zentrum» ist zudem eine angemessene, qualitative Frei- und Aufenthaltsfläche zu berücksichtigen. Diese hat den Anforderungen der diversen Interessen an den kommunalen Gesellschaftsanlässen zu genügen (siehe auch § 5 Bau- und Nutzungsordnung).

Als Grundlage für den Entwicklungsrichtplan «Zentrum» wird im 2025 die Testplanung «Zentrum Gränichen» durchgeführt. Die Bevölkerung wird dabei ebenfalls beteiligt.

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