Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Antwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten und eingetragenen Partnern erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnisse 3. März 2013

Eidg. Abstimmung

Kantonale Abstimmung



Termine 2013
3. März
9. Juni
22. September
24. November


Abstimmungsdaten und Ergebnisse Kanton

Wahldaten und Ergebnisse Kanton

 


 

Urnenöffnungszeiten

Die Urnen sind jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr geöffnet und zwar an folgenden Standorten:

  • Gemeindehaus
  • Schulhaus Rütihof
  • Schulhaus Refental

© 2013 Gemeindeverwaltung Gränichen, Lindenplatz 1, 5722 Gränichen, Telefon +41 62 855 88 77
Öffnungszeiten: Mo bis Do 08.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr, Di-Nachmittag 13.30 - 18.00 Uhr,
Freitag 07.00 - 15.00 Uhr (durchgehend)
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