Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Antwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten und eingetragenen Partnern erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.

 

Termine 2010

26. September 2010 (Blanko-Abstimmungstag)=> Vorschau
28. November 2010 (Blanko-Abstimmungstag)

 

Resultate der Kantonalen Abstimmungen sowie der Ersatzwahl des Bezirksschulrats vom 13. Juni 2010

Abstimmungsprotokoll Kantonale Abstimmungen

Abstimmungsprotokoll Ersatzwahl Bezirksschulrat

 

Urnenöffnungszeiten

Die Urnen sind jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr geöffnet und zwar an folgenden Standorten:

  • Gemeindehaus
  • Schulhaus Rütihof
  • Schulhaus Refental

© 2010 Gemeindeverwaltung Gränichen, Lindenplatz 1, 5722 Gränichen, Telefon +41 62 855 88 77
Öffnungszeiten: Mo bis Do 08.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr, Di-Nachmittag 13.30 - 18.00 Uhr,
Freitag 07.00 - 15.00 Uhr (durchgehend)
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