Kleinsperrgut bis höchsten 1 m Länge, 50 cm Durchmesser und 25 kg Gewicht ist in fest verschnürten Bündeln oder Schachteln, versehen mit einer Gebührenmarke, bereitzustellen.
In die Sperrgut-Sammlung gehören
sperrige Gegenstände, die nicht in die normalen Abfallbehälter passten wie z.B. Teppiche, Matratzen, Möbelstücke, grössere Kinderspielzeuge aus Holz und Plastik, Skis etc.
Das Verbrennen von Abfällen in Holzfeuerungen und Cheminées wie auch im Freien ist verboten!
Hersteller und Händler sind verpflichtet, sperrige Gegenstände wie Skis und Surfbretter beim Kauf einer vergleichbaren Ware oder Marke zurückzunehmen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht für sperrige Gegenstände.