Gemeinde Gränichen

Hauskehricht

In den Haushaltkehricht gehören
brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle
z.B. Plastik, Windeln, Wischgut, Staubsaugersäcke, Glühbirnen (ohne Leuchtstoffröhren) Verpackungen wie Fertigsuppenbeutel, Butterpapiere, Tetrapackungen, Tiefkühlverpackungen, Waschmittelkartons, verschmutztes Papier etc.

Nicht in den Haushaltkehricht gehören
Sonderabfälle

  • Das Verbrennen von Abfällen in Holzfeuerungen und Cheminées wie auch im Freien ist verboten!
  • Wer Abfall im eigenen Ofen entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und in erster Linie sich selbst.

Rauchgase von "Abfallfeuern" enthalten giftige und krebserregende Stoffe. Diese sind so aggressiv, dass sie Ihre Ofen-, Cheminée- oder Kaminanlage in ein bis zwei Jahren stark beschädigen oder zerstören können. Es entsteht der so genannte Glanzruss. Diesen zu beseitigen ist für den Kaminfeger sehr aufwändig und entsprechend teuer. Glanzruss kann sich bei hohen Temperaturen selber entzünden und zu einem Kaminbrand führen.

Kehricht/Sperrgut am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen. Ohne Gebührenmarke wird der Abfall nicht mitgenommen.

Abfallgebühren

15.01.2026
22.01.2026
29.01.2026
05.02.2026
12.02.2026
19.02.2026
26.02.2026
05.03.2026
12.03.2026
19.03.2026
26.03.2026
02.04.2026
09.04.2026
16.04.2026
23.04.2026
30.04.2026
07.05.2026
15.05.2026
21.05.2026
28.05.2026
04.06.2026
11.06.2026
18.06.2026
25.06.2026
02.07.2026
09.07.2026
16.07.2026
23.07.2026
30.07.2026
06.08.2026
13.08.2026
20.08.2026
27.08.2026
03.09.2026
10.09.2026
17.09.2026
24.09.2026
01.10.2026
08.10.2026
15.10.2026
22.10.2026
29.10.2026
05.11.2026
12.11.2026
19.11.2026
26.11.2026
03.12.2026
10.12.2026
17.12.2026
24.12.2026
31.12.2026

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