In den Haushaltkehricht gehören
brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle
z.B. Plastik, Windeln, Wischgut, Staubsaugersäcke, Glühbirnen (ohne Leuchtstoffröhren) Verpackungen wie Fertigsuppenbeutel, Butterpapiere, Tetrapackungen, Tiefkühlverpackungen, Waschmittelkartons, verschmutztes Papier etc.
Nicht in den Haushaltkehricht gehören
Sonderabfälle
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Das Verbrennen von Abfällen in Holzfeuerungen und Cheminées wie auch im Freien ist verboten!
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Wer Abfall im eigenen Ofen entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und in erster Linie sich selbst.
Rauchgase von "Abfallfeuern" enthalten giftige und krebserregende Stoffe. Diese sind so aggressiv, dass sie Ihre Ofen-, Cheminée- oder Kaminanlage in ein bis zwei Jahren stark beschädigen oder zerstören können. Es entsteht der so genannte Glanzruss. Diesen zu beseitigen ist für den Kaminfeger sehr aufwändig und entsprechend teuer. Glanzruss kann sich bei hohen Temperaturen selber entzünden und zu einem Kaminbrand führen.
Haben Sie gewusst, dass eine Tetrapackung, die im Cheminée verbrannt wird, die Umwelt ungefähr gleich stark belastet wie 10'000 Tetrapackungen, die in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden.
Infos zu Haushaltkehricht
Haben Sie gewusst, dass
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von den rund 3 Millionen Tonnen Abfällen, die jährlich in den Schweizer KVA landen, 640'000 Tonnen Schlacken anfallen
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dass durch illegale Entsorgung von rd. 200'000 Tonnen Altholz in Holzfeuerungen und Cheminées pro Jahr gegen 20 Tonnen hoch toxische Stoffe frei gesetzt werden - das sind doppelt so viele wie von den 3,3 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle in den KVA
Kehricht/Sperrgut am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen. Ohne Gebührenmarke wird der Abfall nicht mitgenommen.
Abfallgebühren
Grundgebühr
Für die Separatsammlungen (Alteisen, Altöl, Aluminium, Batterien, Büchsen/Dosen, Glasflaschen, Grünabfuhr, Karton und Papier) wird eine Grundgebühr zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben:
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pro Haushalt Fr. 75.00/Jahr
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pro Gewerbe-/Industriebetrieb mind. Fr. 75.00 bis max. Fr. 300.00/Jahr
In den Gebieten ohne Grünabfuhr wird die Grundgebühr um 50% reduziert.
Die Abfälle sind in fest verschnürten, offiziell zugelassenen Säcken zu höchstens 25 kg Gewicht pro Sack bereitzustellen. Offiziell zugelassenen Säcken gleichgestellt sind Bidons (Trommeln) und Kartongebinde.
Bei Gebäuden oder zusammengehörenden Gebäudegruppen mit mehr als 6 Wohnungen sind offiziell zugelassenen Container zu verwenden. In den Containern dürfen nur offizielle Kehrichtsäcke mit Gebührenmarken deponiert werden.
Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit grösserem Anfall an Abfällen sind verpflichtet, die Abfälle in offiziell zugelassenen Containern, versehen mit einer Containermarke, bereitzustellen. Bezüglich der von der Kehrichtabfuhr ausgeschlossenen Abfallarten wird auf § 14 des Abfallreglementes der Gemeinde Gränichen verwiesen. Die Container sind auf der Frontseite gut leserlich anzuschreiben.