brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle
z.B. Plastik, Windeln, Wischgut, Staubsaugersäcke, Glühbirnen (ohne Leuchtstoffröhren) Verpackungen wie Fertigsuppenbeutel, Butterpapiere, Tetrapackungen, Tiefkühlverpackungen, Waschmittelkartons, verschmutztes Papier etc.
Sonderabfälle
Rauchgase von "Abfallfeuern" enthalten giftige und krebserregende Stoffe. Diese sind so aggressiv, dass sie Ihre Ofen-, Cheminée- oder Kaminanlage in ein bis zwei Jahren stark beschädigen oder zerstören können. Es entsteht der so genannte Glanzruss. Diesen zu beseitigen ist für den Kaminfeger sehr aufwändig und entsprechend teuer. Glanzruss kann sich bei hohen Temperaturen selber entzünden und zu einem Kaminbrand führen.
Haben Sie gewusst, dass eine Tetrapackung, die im Cheminée verbrannt wird, die Umwelt ungefähr gleich stark belastet wie 10'000 Tetrapackungen, die in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden.
Haben Sie gewusst, dass
Kehricht/Sperrgut am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen. Ohne Gebührenmarke wird der Abfall nicht mitgenommen.
Grundgebühr
Für die Separatsammlungen (Alteisen, Altöl, Aluminium, Batterien, Büchsen/Dosen, Glasflaschen, Grünabfuhr, Karton und Papier) wird eine Grundgebühr erhoben:
In den Gebieten ohne Grünabfuhr wird die Grundgebühr um 50% reduziert.
Kerichtgebühr
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