Gemeinde Gränichen

Hauskehricht

In den Haushaltkehricht gehören
brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle
z.B. Plastik, Windeln, Wischgut, Staubsaugersäcke, Glühbirnen (ohne Leuchtstoffröhren) Verpackungen wie Fertigsuppenbeutel, Butterpapiere, Tetrapackungen, Tiefkühlverpackungen, Waschmittelkartons, verschmutztes Papier etc.

Nicht in den Haushaltkehricht gehören
Sonderabfälle

  • Das Verbrennen von Abfällen in Holzfeuerungen und Cheminées wie auch im Freien ist verboten!
  • Wer Abfall im eigenen Ofen entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und in erster Linie sich selbst.

Rauchgase von "Abfallfeuern" enthalten giftige und krebserregende Stoffe. Diese sind so aggressiv, dass sie Ihre Ofen-, Cheminée- oder Kaminanlage in ein bis zwei Jahren stark beschädigen oder zerstören können. Es entsteht der so genannte Glanzruss. Diesen zu beseitigen ist für den Kaminfeger sehr aufwändig und entsprechend teuer. Glanzruss kann sich bei hohen Temperaturen selber entzünden und zu einem Kaminbrand führen.

Kehricht/Sperrgut am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen. Ohne Gebührenmarke wird der Abfall nicht mitgenommen.

Abfallgebühren

25.04.2024
02.05.2024
10.05.2024
16.05.2024
23.05.2024
30.05.2024
06.06.2024
13.06.2024
20.06.2024
27.06.2024
04.07.2024
11.07.2024
18.07.2024
25.07.2024
02.08.2024
08.08.2024
15.08.2024
22.08.2024
29.08.2024
05.09.2024
12.09.2024
19.09.2024
26.09.2024
03.10.2024
10.10.2024
17.10.2024
24.10.2024
31.10.2024
07.11.2024
14.11.2024
21.11.2024
28.11.2024
05.12.2024
12.12.2024
19.12.2024
27.12.2024

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