Gemeinde Gränichen

Hauskehricht

In den Haushaltkehricht gehören
brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle
z.B. Plastik, Windeln, Wischgut, Staubsaugersäcke, Glühbirnen (ohne Leuchtstoffröhren) Verpackungen wie Fertigsuppenbeutel, Butterpapiere, Tetrapackungen, Tiefkühlverpackungen, Waschmittelkartons, verschmutztes Papier etc.

Nicht in den Haushaltkehricht gehören
Sonderabfälle

  • Das Verbrennen von Abfällen in Holzfeuerungen und Cheminées wie auch im Freien ist verboten!
  • Wer Abfall im eigenen Ofen entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und in erster Linie sich selbst.

Rauchgase von "Abfallfeuern" enthalten giftige und krebserregende Stoffe. Diese sind so aggressiv, dass sie Ihre Ofen-, Cheminée- oder Kaminanlage in ein bis zwei Jahren stark beschädigen oder zerstören können. Es entsteht der so genannte Glanzruss. Diesen zu beseitigen ist für den Kaminfeger sehr aufwändig und entsprechend teuer. Glanzruss kann sich bei hohen Temperaturen selber entzünden und zu einem Kaminbrand führen.

Kehricht/Sperrgut am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen. Ohne Gebührenmarke wird der Abfall nicht mitgenommen.

Abfallgebühren

01.06.2023
08.06.2023
15.06.2023
22.06.2023
29.06.2023
06.07.2023
13.07.2023
20.07.2023
27.07.2023
03.08.2023
10.08.2023
17.08.2023
24.08.2023
31.08.2023
07.09.2023
14.09.2023
21.09.2023
28.09.2023
05.10.2023
12.10.2023
19.10.2023
26.10.2023
02.11.2023
09.11.2023
16.11.2023
23.11.2023
30.11.2023
07.12.2023
14.12.2023
21.12.2023
28.12.2023

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