24. Aug 2023
Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperoide 2022/2025
Am Sonntag, 19. November 2023 finden für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 Ersatzwahlen für den Gemeinderat und den Gemeindeammann statt. Zu wählen sind:
- Gemeinderat (1 Mitglied)
- Gemeindeammann
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 06. Oktober 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Gränichen unter Politik & Verwaltung / Abstimmungen und Wahlen / Formulare heruntergeladen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Das Mitglied des Gemeinderates und der Gemeindeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Eine stille Wahl ist ausgeschlossen. Stimmen für den Gemeindeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten, beziehungsweise bei einer Ersatzwahl bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt sind (§ 27a Abs. 2 GPR).
Gemeinderat Gränichen