11. Mai 2023
Öffentliche Auflage Velofahren abseits von Waldstrassen (nachteilige Nutzung von Waldareal) in den Gemeinden Gränichen, Hirschthal, Muhen, Oberentfelden, Schafisheim, Suhr und Unterkulm
Ort
Gemeindekanzleien Gränichen, Hirschthal, Muhen, Oberentfelden, Schafisheim, Suhr und Unterkulm
Auflage
15. Mai bis 16. Juni 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten
Gesuchstellerinnen
Gemeinden Gränichen, Hirschthal, Muhen, Oberentfelden, Schafisheim, Suhr und Unterkulm
Gesuch für das nichtmotorisierte Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen (nachteilige Nutzung von Waldareal) gemäss § 23 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998
Während der obenstehenden Frist liegen die Gesuchsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Gegen die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die Gemeinderäte Gränichen, Hirschthal, Muhen, Oberentfelden, Schafisheim, Suhr und Unterkulm