Gemeinde Gränichen

Rückschnitt Bäume und Sträucher

Behinderung durch überhängende Sträucher/Bäume.

Die Hauseigentümer/Verwaltungen werden gebeten, ihre an Gehwege, Strassen oder öffentliche Plätze grenzenden Hecken, Sträucher, Bäume bis zum Gehweg- resp. Strassenrand zurückzuschneiden. Dies auf einer Höhe beim Gehweg von 2.5 Meter und bei der Strasse von 4.5 Meter.

Abteilung Bau Planung Umwelt

Rückschnitt Bäume und Sträucher

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