Rückschnitt Bäume und Sträucher
Behinderung durch überhängende Sträucher/Bäume.
Die Hauseigentümer/Verwaltungen werden gebeten, ihre an Gehwege, Strassen oder öffentliche Plätze grenzenden Hecken, Sträucher, Bäume bis zum Gehweg- resp. Strassenrand zurückzuschneiden. Dies auf einer Höhe beim Gehweg von 2.5 Meter und bei der Strasse von 4.5 Meter.
Abteilung Bau Planung Umwelt

