Gemeinde Gränichen

Krebspest - Sperrgebiet entlang der Wyna

Sperrgebiet entlang der Wyna zwischen Gontenschwil und Gränichen

Bei der Krebspest handelt es sich um eine zu bekämpfende Tierseuche, die Flusskrebse betrifft. Sie wird durch einen pilzähnlichen Erreger verursacht, dessen Sporen im Wasser über mehrere Tage überleben. Die Übertragung erfolgt über infizierte Krebse, über Wasser, verseuchte Geräte und Gegenstände (Netze, Kleider, Stiefel), aber auch über kontaminierte Fische. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich.

Gemäss Informationen des Veterinärdienstes des Kantons Aargau ist davon auszugehen, dass mit dem Nachweis der Krebspest bei drei Krebsen in der Wyna bei Oberkulm davon auszugehen ist, dass sich die Krebspest in diesem Gebiet ausgebreitet hat.

Um eine Verschleppung der Krebspest zu verhindern und zum Schutz der gefährdeten und geschützten einheimischen Flusskrebsbestände in der Wyna und ihren Seitengewässern, hat der Veterinärdienst ein Sperrgebiet über die Wyna von der Haselstrasse auf dem Gebiet von Gontenschwil flussabwärts bis zur Schürbergstrasse / Fussballplatz auf dem Gemeindegebiet von Gränichen erlassen.

Dies bedeutet:

  • Lebende Krebse dürfen weder ins Sperrgebiet noch aus diesem verbracht werden.
  • Tote und getötete Krebse, die nicht als Lebensmittel verwertet werden, sind als tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 nach Art. 6 VTNP zu entsorgen, z.B. über eine Kehrichtverbrennungsanlage oder in der Tierkörpersammelstelle der Gemeinde.
  • Das Gewässer darf nicht betreten werden; ausgenommen im Rahmen einer vom Veterinärdienst erteilten Ausnahmebewilligung unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen.

Die Fischerei in der Wyna vom Ufer aus bleibt erlaubt. Es müssen jedoch die folgenden Schutzmassnahmen umgesetzt werden:

  • Material, welches in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.
  • Es dürfen keine Stiefel mit Filzsohlen verwendet werden.
  • Das Gewässer darf nur flussabwärts, von oben nach unten, befischt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau.

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