Behinderung durch überhängende Sträucher/Bäume auf öffentlichen Grund
Die Hauseigentümer/Verwaltungen werden gebeten Ihre an Gehwege, Strassen oder öffentliche Plätze grenzenden Hecken, Sträucher, Bäume bis zum Gehweg- resp. Strassenrand zurück zu schneiden und zwar auf eine Höhe beim Gehweg von 2.50 m und bei der Strasse von 4,50 m.
Lichtraumprofil - Strasse
Einwohnergemeinde Gränichen
Abteilung Bau Planung Umwelt
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