Behinderung durch parkierte Fahrzeuge
Die auf der Strasse parkierten Fahrzeuge führen beim Winterdienst öfters zu Problemen, da die Räumungsdienste (Schneepflüge) nicht oder nur erschwert durch die engen Quartierstrassen im Gemeindegebiet fahren können. Dadurch bleibt einerseits zusätzlicher Schnee rund um die parkierten Fahrzeuge liegen, andererseits können diese Stellen für den Verkehr nicht sauber geräumt werden.
Die Gemeindeverantwortlichen ersuchen daher die „Laternenparkierer“, ihre Autos und Lieferwagen vor absehbaren Schneeräumungen von den Strassen zu entfernen oder so zu parkieren, dass die ordnungsgemässe Durchführung des Winterdienstes nicht behindert wird. Das heisst, Quartierstrassen müssen auf einer Mindestbreite von 3.50m und Gehwege auf der ganzen Breite für die Fahrzeuge des Winterdienstes freigehalten werden (Seitenspiegel beachten).
Behinderung durch überhängende Sträucher/Bäume auf öffentlichem Grund
Die Hauseigentümer/Verwaltungen werden gebeten ihre an Gehwege, Strassen oder öffentliche Plätze grenzenden Hecken, Sträucher, Bäume bis zum Gehweg- resp. Strassenrand zurück zu schneiden und zwar auf eine Höhe beim Gehweg von 2.50m und bei der Strasse von 4,50m.
Informationsblatt
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