ab 1. September 2016 erfolgt die Anmeldung direkt auf dem RAV
Der Regierungsrat hat beschlossen dass ab 1. September 2016 die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung aufgrund zentralen Einwohnerregisters direkt auf dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Suhr und nicht mehr bei der Gemeinde erfolgt.
Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit während den Anmelde-zeiten direkt beim RAV Suhr (Empfang/Anmeldung) www.ag.ch/ravsuhr
Wenn Sie zu wenig Deutsch verstehen, bringen Sie bitte unbedingt eine Begleitperson mit, die für Sie übersetzen kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungszeit verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies auch nachweisen müssen.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Bernstrasse West 73
5034 Suhr
Tel. 062 855 02 02
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag
08.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.30 Uhr–17.00 Uhr
Donnerstag
10.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.30 Uhr–17.00 Uhr
Anmeldezeiten für Stellensuchende
Montag bis Mittwoch und Freitag
09.00 Uhr–11.00 Uhr und 13.30 Uhr–16.00 Uhr
Donnerstag
10.00 Uhr–11.00 Uhr und 13.30 Uhr–16.00 Uhr
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Anmeldetermin beim RAV mit:
• Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis
• AHV-Ausweis/Sozialversicherungsausweis
• Kopie des Kündigungsschreibens
• Kopie letzter Arbeitsvertrag
• Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome etc.)
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