
Abstimmungen und Wahlen
Aktuell
- Abstimmungen vom 14. Juni 2026
- Ersatzwahl 1 Mitglied der Finanzkommission vom 27. September 2026 (1. Wahlgang)
Den Stimmberechtigten werden am 14. Juni 2026 folgende Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
Eidgenössische Volksabstimmung
1. Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)"
2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
Kantonale Volksabstimmung
3. Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS); Verpflichtungskredit vom 16. Dezember 2025
4. Aargauische Volksinitiative "Bildungsqualität sichern - JETZT!" vom 28. August 2024
Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029
Am Sonntag, 27. September 2026 findet für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 eine Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission statt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 14. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Gränichen unter Politik & Verwaltung / Abstimmungen und Wahlen / Formulare heruntergeladen werden.
Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Allgemein
Die Gemeindekanzlei bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu.
Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Stimm-/Wahlzettel und ermittelt das Abstimmungs- und/oder Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten und auf der Gemeindewebsite publiziert.
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.
Die Urne ist im Gemeindehaus (Lindenplatz 1) jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr geöffnet.
Die Stimmabgabe kann persönlich oder stellvertretend (für Ehegatten sowie Personen in eingetragener Partnerschaft) im Wahlbüro erfolgen. In jedem Fall ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei Stellvertretungen ist die Unterschrift der vertretenen Person erforderlich.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post senden (spätestens bis am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben, da sonst nicht garantiert ist, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft) oder es in den gekennzeichneten Briefkasten der Gemeinde werfen.
- Der Einwurf des Antwortkuverts in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung ist bis am Sonntag, 09.00 Uhr, möglich.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelcouvert ist
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen.
Sie können die fehlenden Stimm- und Wahlunterlagen direkt bei der Gemeindekanzlei (Parterre, Gemeindehaus) am Schalter beziehen oder online via Smart Service Portal bestellen.
Die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen werden im Anschlagkasten beim Gemeindhaus und auf der Webseite publiziert.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die Schlussergebnisse kantonaler und eidgenössischer Abstimmungen und Wahlen werden an den jeweiligen Abstimmungs- und Wahltagen über Radio und Fernsehen sowie auf den Webseiten des Bundes sowie des Kantons Aargau veröffentlicht.
Termine
Sonntag, 14. Juni 2026 - Abstimmung
Sonntag, 27. September 2026 - Abstimmung
Sonntag, 29. November 2026 - Abstimmung
Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt.
