Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Antwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten und eingetragenen Partnern erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
• Sonntag, 29. November 2020 Abstimmung und Ersatzwahl 1 Mitglied Finanzkommission
• Sonntag, 7. März 2021 Abstimmung
• Sonntag, 13. Juni 2021 Abstimmung
• Sonntag, 26. September 2021 Abstimmung und Gemeindewahlen
• Sonntag, 28. November 2021 Abstimmung und allfälliger 2. Wahlgang Gemeindewahlen
Die Urne ist jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr geöffnet und zwar an folgendem Standort:
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