Gemeinde Gränichen

Steuern - Fristerstreckung Steuererklärung beantragen

Steuern - Fristerstreckung Steuererklärung beantragen

Einheitliche Praxis für die Einreichung der Steuererklärung

Die Steuererklärung natürlicher Personen ist jeweils bis zum 31.März des laufenden Jahres einzureichen. Selbständig Erwerbende und Personen mit Firmenbeteiligungen haben eine bis 30. Juni verlängerte Abgabefrist.
Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni keine Gesuche gestellt werden.
Erste gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen somit frühestens ab dem 01. Juli.

Online Fristerstreckung beantragen

Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Info – Mahngebühren
Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben
- Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35
- Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch / definitiv): CHF 100

http://www.ag.ch/efristerstreckung
Steuern

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