Um die Kontrollfrist der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verlängern zu lassen, versendet das Bundesamt für Migration und Integration eine Verfallsanzeige. Diese ist persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abzugeben. Folgende Unterlagen müssen ebenfalls eingereicht werden:
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Verfallsanzeige ausgefüllt und unterschrieben
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Reisepass/Identitätskarte (wird durch Einwohnerdienste kopiert)
Die Verfallsanzeige wird vom Bundesamt für Migration automatisch zwei Monate vor dem Ablauf dem Einwohner direkt zugestellt.
Seit November 2021 erhalten sämtliche ausländische Staatsangehörige einen Ausländerausweis im Kreditkartenformat. Nach Bearbeitung des Gesuches um Verlängerung durch das Amt für Migration und Integration erhalten ausländische Staatsangehörige ein Schreiben des Ausweiszentrums in Aarau mit einem Termin für die Erfassung der biometrischen Daten (bei Drittstaatsangehörigen) bzw. des Fotos und der Unterschrift (für EU/EFTA Bürger).
Sobald der Ausländerausweis eingetroffen ist, werden die Einwohnerdienste die Einwohner per E-Mail bzw. auf dem Postweg informieren.