Hindernisfreies Bauen
Baugesuche für Neubauten und Umbauten für:
· Mehrfamilienhäuser (mit mehr als 4 Wohnungen)
· Öffentlich zugängliche Bauten
· Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen
müssen die Anforderungen an hindernisfreies Bauen erfüllen. Dem Baugesuch ist ein zusätzlicher Plansatz zur Prüfung durch die Procap Olten beizulegen.
Die Procap Olten gibt nach der Planprüfung eine fachliche Stellungsnahme zu Handen der Baubewilligung ab.