Einbürgerung in der Gemeinde Gränichen
Sie sind bereits Schweizerbürger oder Schweizerbürgerin und möchten das Gemeindebürgerrecht von Gränichen erwerben? Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in Gränichen wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen.
Sie haben die Möglichkeit, mit der zuständigen Sachbearbeiterin einen persönlichen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch informieren zu lassen. Das notwendige Gesuchsformular erhalten Sie entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugestellt. Möchten Sie gleichzeitig das Ortsbürgerrecht erwerben, teilen Sie dies dem Gemeinderat bitte schriftlich mit.
Dem Gesuchsformular sind beizulegen:
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Wohnsitzbescheinigung der Wohngemeinde aller Gesuchsteller
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Familienausweis oder Personenstandsausweis für schweizerische Staatsangehörige (Original)
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Bescheinigung der Finanzverwaltung der Wohngemeinde über die Bezahlung der fälligen Steuern (ab Volljährigkeit)
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Strafregisterauszug für Privatpersonen (ab Volljährigkeit) - den Strafregisterauszug können sie beim Bundesamt für Justiz online unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter bestellen.
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Auszug aus dem Betreibungsregister (ab Volljährigkeit)