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Steuern - Definitiver Wegzug ins Ausland

Steuern - Definitiver Wegzug ins Ausland

Planen Sie einen definitiven Wegzug ins Ausland? Dann bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten.

Die untenstehenden Auflagen gelten nicht für quellenbesteuerte Personen (Ausnahme: NOV-Pflicht).

Bekanntgabe eines Vertreters in der Schweiz
Es ist eine schriftliche Vollmacht an einen Vertreter (Familienangehörige, Freunde, Steuerberater, Treuhandbüro etc.) zu erteilen. Bitte benutzen Sie dazu das Formular «Vollmacht». Das Formular ist unterzeichnet der Abteilung Steuern einzureichen.

Fragebogen Wegzug Ausland
Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig und wahrheitsgetreu aus. Der Fragebogen ist zu unterzeichnen und bei der Abteilung Steuern einzureichen.

Steuerpflicht bis zum Wegzugsdatum
Es ist eine unterjährige Steuererklärung (1. Januar bis Wegzugsdatum) auszufüllen. Diese ist unterschrieben und inkl. Beilagen bei der Abteilung Steuern einzureichen. Mit der jeweils aktuellen eTAX AARGAU Version kann auch die unterjährige Steuererklärung erstellt werden.

Begleichung von fälligen Steuerrechnungen
Alle fälligen Steuerrechnungen sowie die aktuelle Steuerrechnung für den Zeitpunkt bis zum Wegzug sind zu begleichen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen.


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