Gemeinde Gränichen

Datensperre

Datensperre

Bei den Einwohnerdiensten wird zwischen zwei Arten von Datensperren unterschieden:
Die Adresssperre und die Auskunftssperre.

Die Adresssperre dient der Verhinderung von systematisch geordneten Adressabgaben, z.B. bewilligte Auflistungen für gemeinnützige oder ideelle Zwecke oder für politische Parteien. Einzelauskünfte sind von dieser Sperre nicht betroffen.

Will man mit einer Datensperre erreichen, dass die Adresse für bewilligte Adressabgaben wie zum Beispiel an Vereine für ideelle Zwecke, politische Parteien zur Förderung des politischen Interesses oder gemeinnützige Organisationen gesperrt wird, genügt eine einfache Adresssperre.

Die Auskunftssperre verbietet jegliche Auskunftgabe oder Auflistungen über die Personendaten inkl. Adresse. Die Auskunftssperre wird insbesondere errichtet bei Bedrohung einer Person.

Eine Person kann sich mit einer Datensperre (Auskunftssperre) nicht ihren rechtlichen (finanziellen) Verpflichtungen entziehen.

Sie können die Datensperre online direkt via Smart Service Portal beantragen.

Logo Smart-Service Portal

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen