Gemeinde Gränichen

Fortsetzungsbegehren einreichen beim Betreibungsamt

Fortsetzungsbegehren einreichen beim Betreibungsamt

Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der/die SchuldnerIn Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen.

Für die Gemeinde Gränichen zuständig: Regionales Betreibungsamt Buchs

Sie können das Fortsetzungsbegehren online via Smart Service Portal einreichen.

Fortsetzungsbegehren einreichen
Regionales Betreibungsamt Buchs
Regionales Betreibungsamt Buchs

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