Gemeinde Gränichen

Identitätskarte

Identitätskarte

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?
Dann kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei, um das Antragsformular zu unterschreiben. Kleinkinder müssen ebenfalls mitgenommen werden, da die Identifikation gemacht werden muss.


Vorgehen und Dauer
Bringen Sie die alte Identitätskarte (IDK) und ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) mit. Das Passfoto kann auch elektronisch an die Einwohnerkontrolle gesandt werden (Format .jpg) Haben Sie die Identitätskarte verloren, benötigen wir eine Verlustanzeige, Diese kann bei der Regionalpolizei Suret in Suhr beantragt werden. Minderjährige müssen mit dem gesetzlichen Vertreter vorsprechen.


Gebühren

Der Bundesrat hat die Gebühren für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt. Sie betragen:

  • für Erwachsene: Fr. 70.00 (inkl. Porto)
  • für Kinder: Fr. 35.00 (inkl. Porto)

Die Gebühren sind bei Beantragung am Schalter der Einwohnerkontrolle (Barzahlung, EC, Kreditkarte, Postkarte) zu bezahlen.


Gültigkeit

  • 5 Jahre für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis 18 Jahren
  • 10 Jahre für Erwachsene


Kombi-Antrag (Pass und Identitätskarte)

Wenn Sie den Pass und die Identitätskarte zusammen bestellen, können Sie Gebühren sparen. Der Antrag ist in diesem Fall aber nicht bei der Einwohnerkontrolle zu stellen, sondern direkt beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau.

Die Gebühr beträgt:

  • für Erwachsene: Fr. 158.00 (inkl. Porto)
  • für Kinder: Fr. 78.00 (inkl. Porto)


Kriterien für Fotos

  • Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (hochglanz oder halbmatt). Die Oberfläche darf keine, mit dem Finger spürbare Struktur haben (sog. Pearl-Effekt oder Seidenraster-Effekt).
  • Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden.
  • Das Passfoto muss aktuell sein (nicht älter als 1 Jahr)
  • Das Gesicht der antragstellenden Person muss frontal, gegen einen gut kontrastierenden, neutralen Hintergrund aufgenommen werden. Profilaufnahmen sind unzulässig.
  • Die Benutzung von bereits früher verwendeten, beschädigten oder unsauberen Passfotos ist nicht gestattet.
  • Das Passfoto muss das Format 35 mm x 45 mm aufweisen (ohne Rand).
  • Die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke muss mindestens 29 mm, höchstens 34 mm betragen.
  • Der Gesichtsausdruck muss neutral, der Mund geschlossen sein (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt).
  • Beide Augen müssen auch bei Brillenträgern gut sichtbar sein (keine Spiegelung der Brillengläser).
  • Kopfbedeckungen sind nicht zulässig. Ausnahme: aus religiösen Gründen.

Fotomustertafel Identitätskarte

    Merkblatt Ausweiszentrum
    Einwohnerkontrolle

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