Gemeinde Gränichen

Hundekontrolle / Hundesteuer / Hundetaxe

Hundekontrolle / Hundesteuer / Hundetaxe

Wer am 1. Mai einen über drei Monate alten Hund besitzt, ist verpflichtet, diesen in die Hundekontrolle der Gemeinde eintragen zu lassen.

Für die nach dem 1. November bis 30. April taxpflichtigen Hunde ist nur die halbe Gebühr zu zahlen (Fr. 60.00)

Um den Hund einzulösen, bitten wir Sie mit folgenden Dokumenten bei uns vorzusprechen:

• Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Impfausweis genannt) inkl. Mikrochip-Nummer
• ggf. Halteberechtigung für "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" (siehe Merkblatt)
• Die Taxe von Fr. 120.00 bzw. Fr. 60.00 wird via Rechnung erhoben.

Die bereits registrierten Hundehalter erhalten jeweils im Mai eine Rechnung für die Hundetaxe. Diese befreit Sie jedoch nicht von ihrer Meldepflicht an die Einwohnerkontrolle über den Abgang oder die Neuanschaffung eines Hundes.

Ausserdem möchten wir darauf hinweisen, dass alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) innert 10 Tagen sowohl der Einwohnerkontrolle als auch der AMICUS (www.amicus.ch oder 0848 777 100) zu melden sind.

Als Ersthundehalter können Sie sich auch online via Smart Service Portal registrieren.

Logo Smart-Service Portal
Halteberechtigung Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Einwohnerkontrolle

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