Der Regierungsrat hat beschlossen dass ab 1. September 2016 die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung aufgrund zentralen Einwohnerregisters direkt auf dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Suhr und nicht mehr bei der Gemeinde erfolgt.
Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit während den Anmeldezeiten direkt beim RAV Suhr.