Gemeinde Gränichen

Abstimmungen und Wahlen

Aktuell

Den Stimmberechtigten werden am 9. Juni 2024 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

Eidgenössische Volksabstimmungen

  1. Volksinitiative vom 23. Januar 2020 "Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)";
  2. Volksinitiative vom 10. März 2020 "Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen Kostenbremse-Initiative)";
  3. Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit";
  4. Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes).

Kantonale Volksabstimmung

Verfassung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf); Änderung vom 7. November 2023.

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang

Für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl vom 9. Juni 2024 wurde folgende Kandidatin angemeldet:

Suter, Manuela, 1975, von Gränichen AG, Schürbergstrasse 17, SVP

Nebst der vorgeschlagenen Kandidatin sind auch alle anderen Stimmberechtigten von Gränichen wählbar.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderates im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Das Wahlbüro

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022 / 2025; Nachnominationsfrist

Da für die Finanzkommission die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Gränichen zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am 7. Mai 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission wurde folgende Kandidatin an-gemeldet:

Zobrist, Gabriela, 1981, von Hendschiken AG und Lengnau BE, Schaltenmattweg 4, FDP


Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Das Wahlbüro

Allgemein

Die Gemeindekanzlei bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu.
Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Stimm-/Wahlzettel und ermittelt das Abstimmungs- und/oder Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten und auf der Gemeindewebsite publiziert.

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.

Die Urne ist im Gemeindehaus (Lindenplatz 1) jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr geöffnet.

Die Stimmabgabe kann persönlich oder stellvertretend (für Ehegatten sowie Personen in eingetragener Partnerschaft) im Wahlbüro erfolgen. In jedem Fall ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei Stellvertretungen ist die Unterschrift der vertretenen Person erforderlich.

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post senden (spätestens bis am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben, da sonst nicht garantiert ist, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft) oder es in den gekennzeichneten Briefkasten der Gemeinde werfen.
  • Der Einwurf des Antwortkuverts in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung ist bis am Sonntag, 09.00 Uhr, möglich.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelcouvert ist
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen.

Sie können die fehlenden Stimm- und Wahlunterlagen direkt bei der Gemeindekanzlei (Parterre, Gemeindehaus) am Schalter beziehen oder online via Smart Service Portal bestellen.

Logo Smart-Service Portal

Die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen werden im Anschlagkasten beim Gemeindhaus und auf der Webseite publiziert.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die Schlussergebnisse kantonaler und eidgenössischer Abstimmungen und Wahlen werden an den jeweiligen Abstimmungs- und Wahltagen über Radio und Fernsehen sowie auf den Webseiten des Bundes sowie des Kantons Aargau veröffentlicht.


Termine

  • Sonntag, 3. März 2024 - Abstimmung
  • Sonntag, 9. Juni 2024 - Abstimmung
  • Sonntag, 22. September 2024 - Abstimmung sowie Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden
  • Sonntag, 20. Oktober 2024 - Gesamterneuerungswahlen Grosser Rat und Regierungsrat
  • Sonntag, 24. November 2024 - Abstimmung sowie allfällige 2. Wahlgänge der Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats und der Bezirks- und Kreisbehörden

Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt.

Sonntag, 9. Februar 2025 - Abstimmung
Sonntag, 18. Mai 2025 - Abstimmung
Sonntag, 28. September 2025 - Abstimmung
Sonntag, 30. November 2025 - Abstimmung

Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt.

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