Gemeinde Gränichen

Abstimmungen und Wahlen

Aktuell

Den Stimmberechtigten werden am 9. Juni 2024 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

Eidgenössische Volksabstimmungen

  1. Volksinitiative vom 23. Januar 2020 "Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)";
  2. Volksinitiative vom 10. März 2020 "Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen Kostenbremse-Initiative)";
  3. Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit";
  4. Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes).

Kantonale Volksabstimmung

Verfassung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf); Änderung vom 7. November 2023.

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang

Für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl vom 9. Juni 2024 wurde folgende Kandidatin angemeldet:

Suter, Manuela, 1975, von Gränichen AG, Schürbergstrasse 17, SVP

Es ist nicht nur die oben aufgeführte Person wählbar. Im ersten Wahlgang kann jede/r Stimmberechtigte der Gemeinde als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderates im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Das Wahlbüro


Information Ersatzwahl Gemeinderat vom 09.06.2024
Rückzug der Gemeinderatskandidatur - persönliche Erklärung von Manuela Suter, SVP Gränichen

Manuela Suter, SVP Gränichen, hat folgende persönliche Erklärung abgegeben:

"Liebe Gränicherinnen und Gränicher

Hiermit teile ich mit, dass ich meine Kandidatur für den freiwerdenden Sitz im Gemeinderat zurückziehe und mich somit nicht für die Wahl vom 9. Juni 2024 zur Verfügung stelle.
Dieser Entscheid schmerzt mich. Bereits als Schulpflegerin hatte ich grosse Freude daran, die Zukunft unseres Dorfs aktiv mitzugestalten. Meine Ideen wollte ich nun auch in den Gemeinderat einbringen und bereitete mich umfassend sowie voller Motivation darauf vor.
Nicht vorbereitet war ich jedoch darauf, dass die Aussicht auf diese verantwortungsvolle Aufgabe derart grossen Stress bei mir auslöst. Dies hat mich innert kürzester Zeit physisch und psychisch an meine Grenzen gebracht. Infolgedessen sehe ich mich gezwungen, die Reissleine zu ziehen, um meine Gesundheit zu schützen.
Da eine Änderung des offiziellen Wahlvorschlags zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, wird mein Name trotz meines Rückzugs auf dem Wahlvorschlag stehen. Ich bitte Sie, meinen Namen dennoch nicht auf den Wahlzettel zu schreiben.
Ich bedaure zutiefst, diesen Schritt vollziehen zu müssen. Gleichzeitig freut und erleichtert es mich, dass sich bereits eine andere Persönlichkeit gefunden hat, die sich für dieses wichtige Amt zur Verfügung stellt.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Manuela Suter
Gränichen, 14. Mai 2024"

Nach Ablauf der Nachmeldefrist, innert welcher keine neuen Anmeldungen mehr eingegangen sind, hat das Wahlbüro, gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), folgende Kandidatin als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Zobrist, Gabriela, 1981, von Hendschiken AG und Lengnau BE, Schaltenmattweg 4, FDP

Am 9. Juni 2024 findet somit keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden (§§ 66 des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau (DVI), 5001 Aarau, einzureichen.

Gränichen, 13. Mai 2024


Das Wahlbüro

Allgemein

Die Gemeindekanzlei bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu.
Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Stimm-/Wahlzettel und ermittelt das Abstimmungs- und/oder Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten und auf der Gemeindewebsite publiziert.

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.

Die Urne ist im Gemeindehaus (Lindenplatz 1) jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr geöffnet.

Die Stimmabgabe kann persönlich oder stellvertretend (für Ehegatten sowie Personen in eingetragener Partnerschaft) im Wahlbüro erfolgen. In jedem Fall ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei Stellvertretungen ist die Unterschrift der vertretenen Person erforderlich.

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post senden (spätestens bis am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben, da sonst nicht garantiert ist, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft) oder es in den gekennzeichneten Briefkasten der Gemeinde werfen.
  • Der Einwurf des Antwortkuverts in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung ist bis am Sonntag, 09.00 Uhr, möglich.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelcouvert ist
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen.

Sie können die fehlenden Stimm- und Wahlunterlagen direkt bei der Gemeindekanzlei (Parterre, Gemeindehaus) am Schalter beziehen oder online via Smart Service Portal bestellen.

Logo Smart-Service Portal

Die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen werden im Anschlagkasten beim Gemeindhaus und auf der Webseite publiziert.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die Schlussergebnisse kantonaler und eidgenössischer Abstimmungen und Wahlen werden an den jeweiligen Abstimmungs- und Wahltagen über Radio und Fernsehen sowie auf den Webseiten des Bundes sowie des Kantons Aargau veröffentlicht.


Termine

  • Sonntag, 3. März 2024 - Abstimmung
  • Sonntag, 9. Juni 2024 - Abstimmung
  • Sonntag, 22. September 2024 - Abstimmung sowie Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden
  • Sonntag, 20. Oktober 2024 - Gesamterneuerungswahlen Grosser Rat und Regierungsrat
  • Sonntag, 24. November 2024 - Abstimmung sowie allfällige 2. Wahlgänge der Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats und der Bezirks- und Kreisbehörden

Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt.

Sonntag, 9. Februar 2025 - Abstimmung
Sonntag, 18. Mai 2025 - Abstimmung
Sonntag, 28. September 2025 - Abstimmung
Sonntag, 30. November 2025 - Abstimmung

Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt.

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